No. 12.654

2023-05-16 - 11:01
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

In einem Rechtsstaat ist dem Gesetz nicht Genüge getan,

wenn mutmaßliche Täter vor Gericht stehen, sondern überhaupt

gegen sie ermittelt werden kann. Und bei einer Schuld auch verurteilt.

§      §      §

Und wenn die Strafe schließlich vollzogen ist und die Konsequenzen

daraus letztendlich von den Tätern vollumfänglich getragen wurden.