No. 6216

2017-07-26 - 20:47
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Niemand darf für seine Rechtsbrüche

und Verbrechen zweimal verurteilt werden!

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Welch ein Schlupfloch für Täter in „Rechtsoasen“

bei Scheinverhandlungen milde verurteilt zu werden.

Natürlich alle Strafen auf Bewährung, gegen gute Gebühren!