No. 6123

2017-07-24 - 14:32
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Bei kriminellen Aktionen staatstragender Personen

oder Institutionen ist die hohe Kunst der Ermittlung,

dass möglichst  niemand  je gefunden werden kann,

der oder die für diese Sache verantwortlich ist.

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Der weitere Fortgang besteht aus Verjährungsfristen,

Verschleppungen aller Art,  Anhörungen, „Gutachten

 oder „Unter-suchungsausschüssen“, Gedächtnislücken,

notfalls Unfall, plötzlichem Tod oder Suizid Beteiligter.

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Ganz beliebt: Der Black-out und das „Irrenhaus“.


No. 5885

2017-07-14 - 16:20
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Vor einer Strafe muss ein Urteil gesprochen werden,

vor dem Urteil eine  Verhandlung  erfolgen und vor der

Verhandlung eine gründliche Ermittlung durchgeführt werden.

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Das größte Problem bei der Strafverfolgung von Politikern,

von anderen Mächtigen und bei Einflussreichen in Deutschland

besteht darin, dass Staatsanwälte "weisungsgebunden" sind.

Und Weisung erteilt der jeweilige Justizminister . . .

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Auf gut Deutsch:

Täter ab Ministerrang verbieten dem Staatsanwalt zu ermitteln.

Gegen sich selbst und alle Seilschaften. Und natürlich auch alles

betreffend, was die “nationalen Interessen", die Verbündeten,

das „Staatswohl“ und allgemein die "Sicherheit“ betrifft!