No. 5830

2017-07-12 - 21:42
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Staatskriminalität

kann es per Definition nicht geben.

Wer Gesetze selbst erlässt,

kann auch nicht dagegen verstoßen.

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Oder juristisch:

Der Staat als Organ des öffentlichen Rechts

kann sich nicht strafbar machen.