Ein „Frei“handels-Abkommen ist in Wirklichkeit ein
General-Knebelvertrag gegen Staaten und Völker
zwecks Zugriff auf deren Volkseigentum.
Damit hangeln sich Juristen von einer
Klage zur nächsten: Äußerst lukrativ.
Ein „Frei“handels-Abkommen ist in Wirklichkeit ein
General-Knebelvertrag gegen Staaten und Völker
zwecks Zugriff auf deren Volkseigentum.
Damit hangeln sich Juristen von einer
Klage zur nächsten: Äußerst lukrativ.