No. 5818

Die „Substanz des deutschen Staatswohls

besteht aus den alliierten Vorbehaltsrechten

und der bekannten „Staatsräson“.

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Das Wort Staatswohl steht nicht in unserem Grundgesetz.

Dient aber als Begründung für Rechts- und Verfassungsbrüche.

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Ach ja, vergessen: – wir haben ja gar keine Verfassung.

Und das Recht gilt nur unter alliiertem Vorbehalt.