No. 13.531

Was gilt als „staatsschädliche Bestrebung“?

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Steuerhinterziehung, Beziehung mit Staatsfeinden,

Überziehung des Staatshaushaltes, Vollziehung der

Freiheitsrechte, Störung der Lottoziehung (Steuerausfall)

Zurateziehung von nicht staatlich anerkannten Ex-perten

(Die Ironie schläft nie)