Wird die Politik gewissenlos,
was für Gesetze entstehen dadurch bloß?
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Die Antwort
können wir im Artikel 38 (1) der Verfassung lesen:
Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Und das ist eine Eignungsvoraussetzung im Parlament!
Es kann also keine gewissenlose Politik geben. (Ähem)