No. 10.825

DER  BETROFFENHEITSDIENST

~

Seit vielen Jahren

betreibt er einen Betroffenheitsdienst

und ist der abgebrühte ‚Nöler‘* vom Dienst

~

Das professionelle Nölen ist sein Verdienst

Wer überzeugend nölen kann und ungeniert,

wird gerne von unserer Anwaltschaft engagiert

und als Zeuge vors Gericht zitiert.

~

Dort wird genölt, bis das Blut gefriert

Die Richterschaft wirkt interessiert

Die gegnerische Seite ist pikiert,

bald isoliert und demontiert !

~

Deren Hoffnung war vergeblich

Und der Verlust, der ist erheblich!

Uns traf keine Schuld. Die war angeblich

fremd verschuldet – zudem maßgeblich!

Ja, Betroffenheit wirkt rechtserheblich

~ ~ ~

* Nölen = jammern, wehklagen, zetern,

barmen, lamentieren, beschweren

•   •   •   •   •

Aus der Gedichte – Werkstatt