No. 12.861

Wenn  die  Darlegung  der  Wahrheit

bereits als  Störung  der öffentlichen Ordnung gilt,

dann ist ein Rechtsstaat nicht mehr zur Wahrheitsfindung gewillt

♦   ♦   ♦

Siehe auch No. 5859

– Ist die Wahrheit nicht frei –

Dann ist auch die Freiheit nicht wahr!