No. 14.734

„Erbgut“ (im doppelten Sinn) braucht Aufpasser,

benötigt den Erbschein – sowie Erblasser,

„Erb-Erfasser“ und Testamentsverfasser

∈•_•∋

Denn es ist bekannt  –  weithin:

beim ersten Notartermin

kochen die Wasser