Nicht Recht – oder gar Gerechtigkeit sind
in einer „Wohlfühl-Diktatur“ entscheidend,
sondern die Ausfertigung eines Urteils,
die Abfertigung und der Rechtsfrieden.
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Das hieße: Es gäbe kaum Verfahren.
Es fühlen sich ja alle wohl . . .
Und heute? Wem ist unwohl?
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