No. 12.654

2023-05-16 - 11:01
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

In einem Rechtsstaat ist dem Gesetz nicht Genüge getan,

wenn mutmaßliche Täter vor Gericht stehen, sondern überhaupt

gegen sie ermittelt werden kann. Und bei einer Schuld auch verurteilt.

§      §      §

Und wenn die Strafe schließlich vollzogen ist und die Konsequenzen

daraus letztendlich von den Tätern vollumfänglich getragen wurden.


No. 10.332

2021-07-28 - 10:30
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Nr. 28

Bionika  Mellkell

- - -

Sie hat sich dermaßen schuldig gemacht,

dass Sie die zweithöchste Strafe erhält:

Für viele Inkarnationen an die Erde

gebunden zu bleiben!

-  -  -

Was wäre ihre Höchststrafe?

Niemals sterben zu dürfen, sondern

der permanente Lockdown im Wachkoma!

-   -   -

Vertikal  eingefügt

im Konferenzraum des Kanzleramtes

in einem transparenten Sarg aus Gorillaglas


No. 5885

2017-07-14 - 16:20
© 2006-2024 Gerd Peter Bischoff

Vor einer Strafe muss ein Urteil gesprochen werden,

vor dem Urteil eine  Verhandlung  erfolgen und vor der

Verhandlung eine gründliche Ermittlung durchgeführt werden.

~~~~~~~

Das größte Problem bei der Strafverfolgung von Politikern,

von anderen Mächtigen und bei Einflussreichen in Deutschland

besteht darin, dass Staatsanwälte "weisungsgebunden" sind.

Und Weisung erteilt der jeweilige Justizminister . . .

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Auf gut Deutsch:

Täter ab Ministerrang verbieten dem Staatsanwalt zu ermitteln.

Gegen sich selbst und alle Seilschaften. Und natürlich auch alles

betreffend, was die “nationalen Interessen", die Verbündeten,

das „Staatswohl“ und allgemein die "Sicherheit“ betrifft!