Übergehen
aus Versehen bleibt juristisch ein Vergehen
Bei Absicht lässt sich das Geschehen
unter dem Vorwand von Versehen
rechtlich nicht verdrehen
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Übergehen
aus Versehen bleibt juristisch ein Vergehen
Bei Absicht lässt sich das Geschehen
unter dem Vorwand von Versehen
rechtlich nicht verdrehen
/* php echo "Test" */;?>Der "Erfinder des Versehens"
kann nur ein diplomatischer Vertreter sein
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