Übergehen
aus Versehen bleibt juristisch ein Vergehen
Bei Absicht lässt sich das Geschehen
unter dem Vorwand von Versehen
rechtlich nicht verdrehen
Übergehen
aus Versehen bleibt juristisch ein Vergehen
Bei Absicht lässt sich das Geschehen
unter dem Vorwand von Versehen
rechtlich nicht verdrehen