Die „Substanz des deutschen Staatswohls“
besteht aus den alliierten Vorbehaltsrechten
und der bekannten „Staatsräson“.
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Das Wort Staatswohl steht nicht in unserem Grundgesetz.
Dient aber als Begründung für Rechts- und Verfassungsbrüche.
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Ach ja, vergessen: – wir haben ja gar keine Verfassung.
Und das Recht gilt nur unter alliiertem Vorbehalt.