No. 5820

Wann immer die Spuren von nicht aufzuklärenden Verbrechen,

Gesetzesbrüchen, Verschleierungen und der Missbrauch

von  Geheimhaltung  sichtbar werden, wird von jenen,

die die Macht haben eine Aufklärung zu verhindern,

 . . . ein Untersuchungsausschuss einberufen.