„Staatskriminalität“
kann es per Definition nicht geben.
Wer Gesetze selbst erlässt,
kann auch nicht dagegen verstoßen.
~~~~~
Oder juristisch:
Der Staat als Organ des öffentlichen Rechts
kann sich nicht strafbar machen.
„Staatskriminalität“
kann es per Definition nicht geben.
Wer Gesetze selbst erlässt,
kann auch nicht dagegen verstoßen.
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Oder juristisch:
Der Staat als Organ des öffentlichen Rechts
kann sich nicht strafbar machen.