Juristen definieren es genau:
Aus dem Wohnbereich zum Fenster hinaus zu schauen
bedeutet „Fernsehen“. Und berechtigt die G E Z zum . . .
Der Urheber des Programms ist der „öffentliche Raum“
♦
(Aus: Medien und Propaganda)
Juristen definieren es genau:
Aus dem Wohnbereich zum Fenster hinaus zu schauen
bedeutet „Fernsehen“. Und berechtigt die G E Z zum . . .
Der Urheber des Programms ist der „öffentliche Raum“
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(Aus: Medien und Propaganda)