No. 14.735

ERBEN?

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Gibt es wo etwas zu erben?

Da kann man sich doch bei den Erben

noch schnell als uneheliches Kind bewerben,

um nach gründlicher Recherche in der Ahnentafel

als verlorenes Geschwisterchen – und ohne langes Geschwafel

beim Notartermin neben den Haupterben einen Anteil zu erwerben