ERBEN?
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Gibt es wo etwas zu erben?
Da kann man sich doch bei den Erben
noch schnell als uneheliches Kind bewerben,
um nach gründlicher Recherche in der Ahnentafel
als verlorenes Geschwisterchen – und ohne langes Geschwafel
beim Notartermin neben den Haupterben einen Anteil zu erwerben