DIE MINISTERIELLE KLEIDERORDNUNG
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Die Vorschrift für die „Dienste“
zur Kleiderordnung ist eindeutig:
Stets die Tarnkappe tragen!
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Die sanitäre Anweisung im
Landwirtschaftsministerium lautet:
Niemals die Gummistiefel ausziehen!
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Helmpflicht im Verteidigungsministerium:
Der Kalte Krieg war nie zu Ende.
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Dienstanweisung im Außenministerium:
Ziehen Sie keinesfalls die Glacéhandschuhe aus!
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Erlass im Gesundheitsministerium:
Wir rotten die Keime aus!
Tragen Sie stets Ihren Schutzanzug
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Im Innenministerium wohnen die Geheimnisse
Deswegen wurde der Mundschutz verordnet
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Im Kanzlerinnenamt sind Gürtel verboten
(Wegen der Gürtellinie)
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Im Verkehrsministerium ist das Tragen
von Kondomen Pflicht. Damit die geistigen
Ergüsse nicht mehr in die Hose gehen
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Gesetzentwurf im Justizministerium
Alle Juristen haben im Dienst
Augenbinden zu tragen
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Erlass im Finanzministerium:
Durchgehend Schwimmwesten anlegen!
Anlass: Der kommende Finanz-Tsumami
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Das Wirtschaftsministerium informiert:
Ausschank nur noch bis 13.00 Uhr
Keine Abgabe von Alkohol mehr!
Stets mit Schürze, Badelatschen
und Nierenschutz zum Dienst
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Das Familienministerium verordnet:
Verpflichtung zum Tragen eines
Kopfhörers bei Ortsterminen
zwecks Lärmschutz und gegen
jedwede Vorschläge, Ideen und
lästige Beschwerden
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Für das Umweltministerium gelten keine
Bekleidungsvorschriften, dort geht man notfalls auch
nackt einher; aber trägt dafür die richtige Gesinnung
(Aus: Zynismus und Satire)