"Erbgut" (im doppelten Sinn) braucht Aufpasser,
benötigt den Erbschein – sowie Erblasser,
"Erb-Erfasser" und Testamentsverfasser
∈•_•∋
Denn es ist bekannt – weithin:
beim ersten Notartermin
kochen die Wasser
/* php echo "Test" */;?>
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