No. 5885

Vor einer Strafe muss ein Urteil gesprochen werden,

vor dem Urteil eine  Verhandlung  erfolgen und vor der

Verhandlung eine gründliche Ermittlung durchgeführt werden.

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Das größte Problem bei der Strafverfolgung von Politikern,

von anderen Mächtigen und bei Einflussreichen in Deutschland

besteht darin, dass Staatsanwälteweisungsgebunden“ sind.

Und Weisung erteilt der jeweilige Justizminister . . .

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Auf gut Deutsch:

Täter ab Ministerrang verbieten dem Staatsanwalt zu ermitteln.

Gegen sich selbst und alle Seilschaften. Und natürlich auch alles

betreffend, was die “nationalen Interessen“, die Verbündeten,

das „Staatswohl“ und allgemein die „Sicherheit“ betrifft!