Vor einer Strafe muss ein Urteil gesprochen werden,
vor dem Urteil eine Verhandlung erfolgen und vor der
Verhandlung eine gründliche Ermittlung durchgeführt werden.
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Das größte Problem bei der Strafverfolgung von Politikern,
von anderen Mächtigen und bei Einflussreichen in Deutschland
besteht darin, dass Staatsanwälte „weisungsgebunden“ sind.
Und Weisung erteilt der jeweilige Justizminister . . .
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Auf gut Deutsch:
Täter ab Ministerrang verbieten dem Staatsanwalt zu ermitteln.
Gegen sich selbst und alle Seilschaften. Und natürlich auch alles
betreffend, was die “nationalen Interessen“, die Verbündeten,
das „Staatswohl“ und allgemein die „Sicherheit“ betrifft!