In einem Rechtsstaat ist dem Gesetz nicht Genüge getan,
wenn mutmaßliche Täter vor Gericht stehen, sondern überhaupt
gegen sie ermittelt werden kann. Und bei einer Schuld auch verurteilt.
§ § §
Und wenn die Strafe schließlich vollzogen ist und die Konsequenzen
daraus letztendlich von den Tätern vollumfänglich getragen wurden.